Hausordnung Strandbad & Freizeitanlage Blaue Lagune
Damit sich alle Gäste bei uns wohlfühlen und ihren Aufenthalt sicher genießen können, bitten wir um gegenseitige Rücksichtnahme und die Beachtung unserer Hausordnung sowie der Hinweise unseres Personals.
Nicht erlaubt auf dem Gelände
Zum Schutz aller Besucherinnen und Besucher ist das Mitführen folgender Gegenstände nicht gestattet:
- Waffen und waffenähnliche Gegenstände, Messer oder spitze Gegenstände
- Drogen und Alkohol jeder Art
- Wasserpfeifen, Glasflaschen und andere Glasgegenstände
- Haustiere und Tiere jeder Art - behördliches Verbot im Strandbad
- Musikanlagen (Musikboxen etc.)
- Grills und Kochutensilien
- sowie eigene SUPs, aufblasbare Boote über 1,5 m, Hartschalenboote oder vergleichbare Gegenstände.
Allgemeine Hinweise
Mit dem Betreten der Anlage erkennen alle Gäste die Hausordnung an. Bitte behandeln Sie die Einrichtungen pfleglich und achten Sie darauf, andere Gäste nicht zu stören oder zu gefährden. Für Schäden durch unsachgemäße Nutzung, vorsätzliche Verunreinigung oder Beschädigung kann Ersatz verlangt werden.
Kinder stehen unter der Verantwortung ihrer Begleitpersonen. In der gesamten Anlage ist mindestens Badebekleidung zu tragen. Für Kinder ab 6 Jahren besteht Textilpflicht.
Gefundene Gegenstände geben Sie bitte beim Personal ab.
Die Nutzung einzelner Bereiche kann aus technischen, sicherheitsbedingten, wetterbedingten oder organisatorischen Gründen eingeschränkt werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht in diesem Fall nicht.
Zustimmung der Geschäftsleitung erforderlich
Für folgende Tätigkeiten ist vorab die Zustimmung der Geschäftsleitung notwendig:
Schwimmunterricht, Foto- und Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken oder zur Veröffentlichung in sozialen Netzwerken und im Internet sowie das Anbieten von Waren oder Verteilen von Werbe- und Drucksachen. Dies gilt auch für Parkflächen und den öffentlichen Verkehrsraum.
Bade- und Öffnungszeiten
Einlassschluss ist 60 Minuten vor Ende der Öffnungszeit. Badeschluss ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.
Kann die Besuchszeit, zum Beispiel aufgrund von Unwettern, nicht vollständig genutzt werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes.
Eintritt und Zutritt
Bitte bewahren Sie Ihre Eintrittskarte digital oder ausgedruckt bis zum Verlassen der Anlage auf.
Die Nutzung der Anlage ohne gültiges Ticket ist nicht gestattet. Bei unberechtigter Nutzung wird eine Gebühr von 30 Euro erhoben. Bei Nichtzahlung behalten wir uns eine Anzeige wegen Erschleichens von Leistungen vor.
Keinen Zutritt erhalten Personen mit offenen Wunden, anstößigen oder übertragbaren Krankheiten, Personen mit Tieren sowie Personen, die unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen.
Gäste, die aufgrund von Krampfanfällen, einer Behinderung oder anderer Einschränkungen auf Hilfe angewiesen sind, dürfen die Anlage nur mit einer geeigneten Begleitperson nutzen.
Nutzung des Sees
Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer dürfen sich ausschließlich im gekennzeichneten Nichtschwimmerbereich aufhalten. Schwimmerinnen und Schwimmer dürfen den See nur innerhalb der durch Bojen abgegrenzten Wasserfläche nutzen. Dies gilt auch bei der Nutzung von Hilfsmitteln wie Luftmatratzen, Schlauchbooten oder SUP-Boards.
Die Nutzung der Wasserfläche ist ausschließlich in Badebekleidung erlaubt. Dazu zählen ausdrücklich auch Burkinis.
Bitte beachten Sie: Der Schwimmbereich weist teilweise eine Wassertiefe von mehr als 5 Metern auf. Dadurch besteht erhöhte Lebensgefahr durch Ertrinken. Tiefere Wasserbereiche sind durch Warnbojen gekennzeichnet.
Bei gehisster roter Flagge ist das Baden und Schwimmen in allen Bereichen verboten.
Sicherheit
Es ist nicht gestattet, andere Gäste unterzutauchen, ins Wasser zu stoßen oder sich an Abspannseilen der Wasserskianlage festzuhalten.
Der Holz- und Kunststoffsteg ist ausschließlich für Wasserskiläuferinnen und Wasserskiläufer mit gültigem Ticket als Rücklaufsteg freigegeben. Er gehört nicht zur Strandbadeinrichtung. Auch das Betreten der Inseln ist grundsätzlich verboten.
Schäden an Geräten, Sportanlagen oder Einrichtungen melden Sie bitte umgehend unserem Personal.
Verstöße gegen die Hausordnung
Verstöße gegen diese Hausordnung oder gegen Anweisungen des Personals können mit Verwarnung, Hausverbot oder in schweren Fällen mit einer Anzeige geahndet werden. Ein Hausverbot kann für eine Saison oder dauerhaft ausgesprochen werden.
Haftung
Die Nutzung der gesamten Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Betreiber haften nicht für Schäden, die bei der Nutzung des Schwimmbereichs, der Spiel- und Sportgeräte oder anderer Einrichtungen entstehen, für Schäden durch Dritte, für Diebstahl oder Verlust von Gegenständen, Geld und Wertsachen sowie für Schäden an Fahrzeugen auf Park- oder Abstellflächen.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Betreiber oder ihres Personals.
Freizeitanlage Wankumer Heidesee GmbH
Die Geschäftsleitung